Bislang konnten die Gemeinden mit den Einnahmen nur solche Einrichtungen und Veranstaltungen finanzieren, die in ihrem gebietsbezogenen Zuständigkeitsbereich ansässig sind. Für viele rheinland-pfälzische Tourismus-Unternehmen bedeutete das einen deutlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Regionen in Deutschland, in denen keine vergleichbare Einschränkung gilt. 

Mit der nun vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderung können die Gemeinden auch für touristische Angebote außerhalb ihrer Grenzen mit bezahlen. Im Schwerpunkt soll hier vor allem der ÖPNV profitieren: Rheinland-Pfalz-Besucher sollen künftig ermäßigt oder sogar kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen dürfen. Außerdem soll das Geld in die Tourismuswerbung fließen. Die Gesetzesänderung soll im Zuge bewirken, dass die Gemeinden ihre touristischen Aktivitäten bündeln und auf diese Weise die gesamte Region als touristisches Ziel attraktiver machen.