„Klimafreundlich reisen“, „nachhaltig unterwegs“ oder „umweltschonend“ – mit solchen Aussagen müssen Bus- und Gruppenreiseveranstalter künftig vorsichtiger umgehen. Ab dem 27. September gelten neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Was dann noch erlaubt ist, wo Greenwashing beginnt und welche Risiken für Veranstalter entstehen, erklärt Rechtsanwältin Marie Vandersanden im Gespräch mit Bus Blickpunkt. Die Inhaberin der Tourism Lawyers Rechtsanwaltskanzlei Vandersanden ist auf Tourismusrecht spezialisiert und hat sich intensiv mit EmpCo und Nachhaltigkeitswerbung beschäftigt: Sie berät und schult Tourismusunternehmen und Verbände und hat die neuen Vorgaben in Fachveranstaltungen für die Tourismuswirtschaft sowie speziell für die Bus- und Gruppentouristik eingeordnet, unter anderem für den RDA. Außerdem ist sie Autorin des Kapitels „Reise, Tourismus und Luftverkehr“ im Rechtshandbuch zur EmpCo.
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