„Mit dem Mobilitätsgesetz setzen wir einen weiteren Baustein aus dem Koalitionsvertrag um, der uns beim Klimaschutz voranbringt“, so die Antwort von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann auf eine Frage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Mit dem Gesetz definiere man Leitlinien für eine nachhaltige, klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität. Am heutigen Dienstag soll sich der Ministerrat mit dem Gesetzentwurf befassen.
Das Gesetz soll u.a. die Grundlage für die Einführung eines sogenannten Mobilitätspasses schaffen. Damit will das Land den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, mit einer Nahverkehrsabgabe den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs zu finanzieren. Im Gegenzug sollen die Bürger durch ein Guthaben für die Nutzung des ÖPNV vor Ort entschädigt werden. Das Guthaben könne beispielsweise beim Kauf von Zeitkarten eingelöst werden. Allerdings ist der Mobilitätspass an ein bereits vorhandenes, ausreichendes ÖPNV-Angebot gebunden. „Mit Studien und Modellprojekten haben wir dieses Instrument vorbereitet, nun ist die Zeit reif für verbindliche Regelungen“, so Hermann.
Auf Drängen der CDU sei die ursprüngliche Idee zum Mobilitätspass abgespeckt berichtet die dpa. Im ersten Entwurf des Gesetzes sei auch eine Citymaut und eine Abgabe für Arbeitgeber vorgesehen gewesen. Nun sollen nur noch Einwohner oder Fahrzeughalter zur Kasse gebeten werden. Außerdem sehe das Gesetz vor, künftig in allen Stadt- und Landkreisen sogenannte „Radkoordinatoren“ einzusetzen, die durchgängige und sichere Radnetze realisieren sollen. Die Gemeinden sollen die „Radkoordinatoren“ bei der Planung, beim Bau und beim Erhalt von Radwegen unterstützen.
Nicht zuletzt sollen Städte und Gemeinden künftig mithilfe von Scan-Fahrzeugen Parkbereiche kontrollieren und Falschparker erfassen dürfen. Das ermögliche eine effizientere Kontrolle des Parkraums, verspricht Hermann.