Das Sondervermögen könne auch für Lade-Infrastruktur an Busbahnhöfen genutzt werden, heißt es von Seiten des Verbandes. „Zu einer ordentlichen Infrastruktur im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) gehören zum Beispiel auch Toiletten, die Busfahrerinnen und Busfahrer an Bahnhöfen nutzen können“, so der LHO-Vorsitzende Karl Reinhard Wissmüller am vergangenen Freitag bei einer Veranstaltung des Verbandes in Hanau. „Auch Fahrgäste erwarten mehr als nur verlässliche Verbindungen, wenn sie motiviert werden sollen, in Zukunft auf ein eigenes Auto zu verzichten und den ÖPNV zu nutzen.“
Bei der Neuausrichtung der Verkehrspolitik sei von den Verantwortlichen stärker zu berücksichtigen, dass der Bus in ländlichen Regionen das sauberste Fahrzeug bleibe. „Kein Verkehrsmittel verbraucht umgerechnet so wenig Kraftstoff und stößt – umgerechnet auf die Fahrgäste – so wenig klimafeindliches Kohlendioxid aus wie der Bus“, versicherte Wissmüller. Mit Blick auf diese wissenschaftlich belegten Fakten und auch künftig begrenzte Finanz-Ressourcen müsse der Busverkehr für eine klimaschonende Mobilität der Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.
Sondervermögen nicht zum Verlustausgleich nutzen
Enorm wichtig seien auch Investitionen in die Ladeinfrastruktur, damit die Batterien von Elektrobussen auch in kleineren Orten rasch geladen werden könnten. Hier erwarte der LHO, dass die hessische Landesregierung das E-Bus-Förderprogramm fortführe und aufstocke, wenn der Bund nicht wieder einsteige. Mit Blick auf die Vorgaben der Clean Vehicle Directive zur Beschaffung emissionsfreier Busse hoffe der LHO auf eine Fortsetzung der sogenannten Branchenvereinbarung. Dies könne in Regionen helfen, in denen der Einsatz emissionsfreier Busse aktuell noch nicht sinnvoll oder machbar sei. Die jetzige Vereinbarung läuft Ende 2025 aus.
Die neue Koalition müsse zudem sicherstellen, dass die zusätzlichen Milliarden aus dem Sondervermögen tatsächlich in die Infrastruktur des Schienenverkehrs flössen und nicht zum Verlustausgleich für die Bussparte der Bahn eingesetzt würden. Private Busunternehmen stünden bei europaweiten Ausschreibungen für den ÖPNV in direkter Konkurrenz mit den Bahntöchtern. Zwei hessische mittelständische Familienunternehmen hätten deshalb Beihilfebeschwerde bei der EU eingereicht. „Wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen und gleiche Chancen für alle Bieter“, so Wissmüller. „Dies hilft am Ende allen am Markt tätigen Unternehmen.“