Damit bliebe das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und eine Änderung des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, bei dem es um die Umwidmung von Bahnflächen geht, auf der Strecke und dem bdo laut eigener Aussage „nichts anderes übrig, als das Thema mit einer neuen Bundesregierung erneut anzuschieben“. Entsprechende Gespräche führe der Verband bereits jetzt im Vorgriff auf die Wahlen und anstehenden Koalitionsverhandlungen. Wenn man dem Ganzen etwas Positives abgewinnen wolle, könne man sagen, dass „die gestern nicht beschlossenen Änderungsvorschläge ohnehin nicht ausreichend gewesen wären, um dem Fahrermangel vollumfänglich entgegenzuwirken“, teilte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, in einem Statement mit. „Wir werden die Diskontinuität positiv nutzen, um unsere Vorschlage im Hinblick auf die unpraktikable und überzogene Umsetzung der EU-Vorgaben bei der Grundqualifikation abzuschaffen.“