Bestehen bleibt die bisherige Reisewarnung insbesondere im Norden Israels, im Gazastreifen und im Westjordanland. Aufgehoben wurde sie in Tel Aviv, Jerusalem, Eilat, der Region zwischen Akko und Ashdod, der Arava sowie in Galiläa einschließlich des Nordufers des Sees Gennesaret. Einen Wermutstropfen gibt es dennoch, denn trotz der teilweisen Aufhebung der Reisewarnung gibt das Auswärtige Amt Reisefreudigen zu bedenken, dass sich Israel nach wie vor formell im Kriegszustand befindet.

Biblische Reisen, Spezialveranstalter für Reisen ins Heilige Land, begrüßt die Teilaufhebung der Reisewarnung trotzdem. „Diese Anpassung der Reisehinweise ist ein wichtiges Signal für den Tourismus in Israel und für unsere Gäste, die seit Langem darauf warten, das Land wieder bereisen zu können", so Nicola Stolz, Leiterin Nahost und stellvertretende Geschäftsführerin von Biblische Reisen. Der Österreich-Geschäftsführer des Unternehmens sei dieser Tage bereits vor Ort, um sich mit Partnern und Behörden auszutauschen und ein genaues Bild über die Sicherheitslage sowie die Möglichkeiten für Reisegruppen zu gewinnen.

 

Erste Tour schon wieder buchbar

Nach der kriegsbedingten Auszeit kann die achttägige Reise „Vom Frühlingshügel in die heilige Stadt“ als erstes Reiseprogramm bereits wieder gebucht werden. Die Tour lebt vor allem vom kulturellen Kontrast zwischen dem modernen Tel Aviv und dem alten Jerusalem. Neben thematischen Stadtführungen und Einblicken in die jüdische, christliche und muslimische Kultur steht auch ein Ausflug ans Tote Meer und zu den historischen Stätten Qumran und Masada Teil auf dem Programm. Gruppen können individuelle Schwerpunkte setzen und Begegnungen mit lokalen Persönlichkeiten aus Religion, Politik, Kultur und Gesellschaft arrangieren. Denkbar sei auch, zeitnah eine zweite Reise zu den biblischen Stätten am See Gennesaret und Cäseräa am Mittelmeer aufzulegen.

 

Achtung bei Reiseversicherung

Nach Auskunft des Versicherungspartners von Biblische Reisen, der MDT Travel Underwriting GmbH, sind Reisende bei Vertragsschluss im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung grundsätzlich abgesichert – allerdings nur, solange der Grund für den Rücktritt oder Abbruch nicht auf „psychische Probleme“, wie Angst vor einer kurzfristigen Verschärfung der Lage vor Ort zurückzuführen ist. Einschränkungen können aber im Rahmen der Krankenversicherung bestehen. Diesbezüglich gebe es aber anderweitige Absicherungsmöglichkeiten, bei denen trotz des formellen Kriegszustandes Krankenversicherungsschutz bestehe.